------
------

Rechnungswesen - "Erst die Pflicht, dann die Kür"!

Die Grundvoraussetzung für unternehmerischen Glanz ist immer auch in dem sicheren Gefühl begründet, dass die Pflichtaufgaben in kompetenten und zuverlässigen Händen liegen. Wir sind Ihnen daher gerne bei der Umsetzung und Gestaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Buchhaltungs- und Rechnungslegungspflichten behilflich -  

zum Beispiel durch:

 

  • Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen 
  • Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Erstellung von Überschussrechnungen
  • Einrichtung und Begleitung von Kostenrechnungen
  • Bereitstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen
Druckversion | Sitemap
© Kanzlei Karin Klein